Vorbildliche betriebliche Erstmaßnahmen bei der Brandbekämpfung und Räumung.

Am Freitagmorgen (7.7.2023) wurde die Feuerwehr zu einem Brandereignis in einem Betrieb im Stadtteil Thune alarmiert. Die Feuermeldung ging bei der Leitstelle über eine Brandmeldeanlage ein. Der Betrieb stellt u. a. Stoffe für die pharmazeutische und die Lebensmittelindustrie her. Aufgrund der vielseitigen chemischen Produkte wurde gemäß der Vorplanung der Gefahrstoffzug alarmiert. Eingesetzt wurden Einsatzkräfte beider Wachen.

An der Einsatzstelle wurde seitens der Betriebsleitung über ein Brandereignis informiert, welches nicht unmittelbar im Produktionsbereich stattfand. Mitarbeitende hatten das Feuer bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht. Die Feuerwehr konnte keine Gefahr für die Bevölkerung feststellen und kontrollierte den betroffenen Bereich. Maßnahmen zur Entrauchung wurden durchgeführt.

Der Einsatzleiter lobt ausdrücklich die betrieblichen Erstmaßnahmen. Mitarbeitende haben ohne Eigengefährdung vorbildlich den Entstehungsbrand gelöscht. Die restlichen Beschäftigten haben zudem den Räumungsalarm der Brandmeldeanlage befolgt und vor dem Objekt gewartet.

Während der ersten Einsatzminuten haben eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen vor dem Haupttor im Bereitstellungsraum gewartet. Nach der ersten Erkundung konnten die Fahrzeuge wieder einrücken. So etwas führt naturgemäß zu Fragen bei den Unbeteiligten. Für die eigentlichen Maßnahmen reichte ein Löschgruppenfahrzeug aus. Der Einsatzleitdienst bekam zum Abschluss der Arbeiten einen Folgeeinsatz (Verkehrsunfall auf der Autobahn 36) übermittelt.

Feuer in einem chemischen Betrieb